Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 5 für Sachkundige nach Anlage 4

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 260,00 €

förderfähig

Unterricht

29.10.2024

Di 08:30 - 16:45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 Std.

Anmeldeschluss 22.10.2024

Lehrgangsort

BGZ Simmerath
Kranzbruchstr. 10
52152 Simmerath

Lisa Graff

Tel. 0241 9674-117

weiterbildung--at--hwk-aachen.de

Servicezeiten:

Mo - Do: 8 - 16 Uhr,
Fr: 8 - 12 Uhr

Angebotsnummer 185407850-0

Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der TRGS 519 für Personen mit Asbestsachkunde nach Anlage 4a, 4b oder 4c der TRGS 519
Eintägiger staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 der neuen TRGS 519.

Durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der aktualisierten Technischen Regel für Gefahrstoffe "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten", TRGS 519 (Stand 2014), wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für alle Asbest-Sachkundigen notwendig.
Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Jahr 2014 wurde die unbefristete Gültigkeit der Asbestsachkunde aufgehoben und auf einen Zeitraum von sechs Jahren begrenzt.
Erworbene Sachkundenachweise müssen bis spätestens sechs Jahre nach dem Abschluss des Lehrgangs (es gilt das Datum des Nachweises) aufgefrischt werden. Die Teilnehmer dieses Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.

Die Fortbildung richtet sich nur an Asbestsachkundige der TRGS 519, Anlage 4.

Hinweis: Eine Kopie der Sachkundebescheinigung ist der Anmeldung zum Lehrgang beizufügen.

Lehrgangsinhalte:

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung
  • aktuelle Vorschriften und Regelwerke
  • organisatorische vorbereitende Maßnahmen
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Arbeitsverfahren

Start des Lehrgangs: Mindest-Teilnehmerzahl erforderlich

Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.

Wichtig: Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, erhalten bis 30. Juni 2016 Ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.



Zielgruppe

Bauunternehmer, Maurer und Betonbauer, Dachdecker, Maler, Tischler, Zimmerer, Straßenbauer, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Metallbauer, Schweißer, Rohrleitungsbau, Ofen- und Luftheizungsbauer

Abschluss

Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des Lehrgangs eine Bescheinigung zur Aufrechterhaltung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519.

Lehrplan

Für diesen Lehrgang können Sie einen Bildungsscheck NRW einreichen. Dabei können Sie 50% (max. 500 Euro) der Lehrgangsgebühren als Zuschuss erhalten. Weitere Infos finden Sie unter https://www.hwk-aachen.de/foerdergelder

Zertifizierung